Niebüller Shanty-Chor e.V. 25899 Niebüll Satzung
I. Präambel Der Niebüller Shanty - Chor e.V. ist eine Gemeinschaft von Personen. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Niebüll. Er ist Mitglied im Fachverband Shantychöre Deutschland e.V. und im Nordfriesischen Sängerbund.
II. Allgemeines §1 Der Niebüller Shanty-Chor e.V. bezweckt die Förderung und Erhaltung des niederdeutschen und seemännischen Volks- und Liedgutes. Die Verwirklichung erfolgt durch die Pflege des Liedgutes und Chorgesanges
§2 Der Niebüller Shanty-Chor e.V. mit dem Sitz in Niebüll verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
§3 Der Niebüller Shanty-Chor e.V. ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht In erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§4 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.
§5 Der Niebüller Shanty-Chor dient den im § 2 dieser Satzung bezeichneten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung und den dazu erlassenen Ergänzungsvorschriften ausschliesslich und unmittelbar. Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Seine Organe arbeiten ehrenamtlich
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