§ 9 – Mitgliedsbeiträge von den a + b) aktiven und c) passiven Mitgliedern werden Beiträge erhoben Die Höhe des monatlichen Beitrages wird jeweils jährlich von der ordentlichen Mitgliederversammlung bestimmt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. § 10 - Organe des Vereines - Die Organe des Vereines sind a) der Vorstand und b) die Mitgliederversammlung § 11 - Der Vorstand - Der Vorstand besteht aus 1. dem Vorsitzenden 2. dem stellvertretenden Vorsitzenden, 3. dem Kassenwart 4. dem Chorleiter 5. dem Schriftwart 6. Pressewart 7. dem Gerätewart / Notenwart und 8. einem Beisitzer Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam durch den 1. und 2. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden im Sinne des § 26 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) vertreten.
§ 12 - Amtsdauer und Beschlussfassung des Vorstandes - Die Vorstandsmitglieder werden jeweils auf zwei Jahre gewählt; Wiederwahl Ist zulässig. In einjährigem Wechsel werden gewählt: a) die. in § 11 zu Ziffer 1,3,5,7 genannten Vorstandsmitglieder in den durch zwei teilbaren Jahreszahlen b) die. in § 11 zu Ziffer 2,4 und 6 genannten Vorstandsmitgliedern in den übrigen Jahren. c) das in § 11 zu Ziffer 8 genannte Vorstandsmitglied wird jährlich gewählt. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen mit einfacher Mehrheit, die vom ersten oder stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich oder mündlich einberufen werden. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Die Festlegung einer Tagesordnung bei Einberufung ist nicht erforderlich. Der Vorstand ist beschluss- fähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind. Scheiden Vorstandsmitglieder aus, können die vakanten Ehrenämter kommissarisch, sofern erforderlich, bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung durch den Vorstand besetzt werden. weiter zur letzten Seite
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